Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung haben Anspruch auf eine schulische Integrationshilfe, wenn ihnen ohne diese Unterstützung der Schulbesuch und damit der Erwerb einer angemessenen Schulbildung nicht möglich wäre.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch das zuständige Jugend- oder Sozialamt, abhängig von der Art der Behinderung.
Individuelle Unterstützung für eine erfolgreiche Teilhabe
Der Umfang der schulischen Integrationshilfe – gesetzlich als Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII bezeichnet, wird individuell auf den Bedarf des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt. Die Unterstützung kann als Einzel- oder Mehrfachbetreuung erfolgen und richtet sich nach:
✔ der Art und Schwere der Behinderung,
✔ dem konkreten Förderbedarf,
✔ den schulischen Anforderungen sowie
✔ den Vorgaben des Kostenträgers
Unsere Integrationshelfer/innen – passgenau und bedarfsgerecht
Die von uns eingesetzten Integrationshelfer/innen werden sorgfältig unter Berücksichtigung der Wünsche des Kindes, der Eltern sowie der Vorgaben der bewilligenden Behörde ausgewählt. Auch die erforderliche Qualifikation der eingesetzten Fachkraft wird durch den Kostenträger festgelegt. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bestmöglich in ihrem schulischen Alltag zu unterstützen und ihre soziale sowie schulische Integration zu fördern.
Unterstützung bei der Antragstellung
Die Beantragung einer schulischen Integrationshilfe kann für Eltern herausfordernd sein. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und klären mit Ihnen die zuständigen Behörden sowie die notwendigen Schritte. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und helfen Ihnen dabei, einen vollständigen und sachgerechten Antrag zu erstellen.
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